Glückliche Kinder am Beckenrand im Schwimmbad

Schwimmbadinvestitionsprogramm (SWIM)

SWIM: Für den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder.

Lesedauer:1 Minute

Förderprogramm beendet.

Das SWIM-Programm wurde für die Jahre 2019-2023 aufgelegt. Neue Anmeldungen zur Aufnahme ins das Förderprogramm sind aktuell nicht möglich.

Wir werden an dieser Stelle informieren, sobald über eine Fortsetzung des Programms entschieden ist.

Ein wichtiges Ziel der Hessischen Landesregierung ist der Erhalt und die Förderung einer modernen Bäderlandschaft in allen Regionen des Landes. Nachdem Hessen bereits von 2008 bis 2012 Hallenbäder mit einer Summe von 50 Millionen Euro im Rahmen des Hallenbad-Investitionsprogramms (HAI) förderte, wird ab 2019 ein neues Programm zur Förderung von Schwimmstätten im Land auferlegt. Mit dem 50 Millionen Euro schweren Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) fördert die Landesregierung ab dem kommenden Jahr den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Die Hessische Landesregierung unterstreicht mit diesem Programm, dass sie die Bedeutung der Bäder sowohl für den ländlichen Raum, als auch für den Schwimmsport würdigt und deren Erhalt und Modernisierung gezielt fördert.

Jährlich zehn Millionen Euro

Ab sofort können Kommunen, gemeinnützige Vereine und öffentliche Schwimmbadbetreiber eine Förderung beantragen und ihre Maßnahmen planen. Aus dem jetzt aufgelegten SWIM-Programm mit einer Laufzeit über fünf Jahre stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Anmeldungen zum Förderprogramm können ab jetzt über das auf dieser Seite hinterlegte Anmeldungsformular über den jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt oder der Stadt mit Sonderstatus beim HMFG eingereicht werden. Sofern die Vorhaben in das Förderprogramm aufgenommen wurden, wird das HMFG dann zur Antragstellung auffordern. Zur zielgerichteten Strukturierung der Förderung ist eine Aufnahme der Maßnahme auf eine Prioritätenliste des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt notwendig.

Die Landesregierung nimmt mit der Verwirklichung des Bäderprogrammes zugleich die Anregungen des Landessportbundes Hessen, des Hessischen Schwimm-Verbandes, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft und der Kommunen auf.

Antragsberechtigt

Hessische Landkreise, Städte, Gemeinden und deren öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Zweckverbände können sich für das Förderprogramm bewerben. Darüber hinaus sind auch gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie Fördervereine und andere gemeinnützige Institutionen antragsberechtigt. Förderziel ist es zukunftsfähige und wirtschaftlich sinnvolle Sportstätten zu fördern.

Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Maßnahmen, welche die Betriebskosten und insbesondere den Energieverbrauch senken. Wichtig ist zudem, dass die Schwimmbäder Schulschwimmen oder Schwimmkurse anbieten. Wenn ein kommunaler Sportstättenentwicklungsplan vorliegt, wird dies ebenfalls bei der Prüfung einer Fördermöglichkeit berücksichtigt.

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